Besonderheiten bei der Beantragung von Vorhaben zur Erzeugung genetisch veränderter Tiere

Die zur Erzeugung von im Erbgut veränderten Tieren notwendigen Verfahren sind inzwischen weitgehend standardisiert. Es reicht deshalb aus, wenn das Verfahren der Herstellung der speziellen genetischen Veränderung relativ knapp gefasst angegeben wird. Ein Hinweis sollte erfolgen, dass die Tierbelastungen durch die genetischen Veränderungen nur begrenzt vorhersehbar sind und dass bei Auftreten schwerer Störungen die Tiere sofort schmerzlos getötet werden.

Besonderes Gewicht kommt bei diesen Anträgen der Beschreibung des Versuchsziels zu. Welche Bedeutung haben vermutlich die auszuschaltenden oder zu inserierenden Gene? Auf welchem Hintergrund ist die Planung der Veränderung der genetischen Eigenschaften zu sehen?

Um klar zu stellen, dass sich der Antragsteller gedanklich mit der Problematik seines geplanten, neuen Vorhabens auseinandergesetzt hat, sollen keine Formulare verwendet werden, in denen nur vorformulierte Aussagen anzukreuzen sind.